Die Niedersächsische Landesregierung hat einen weiteren Baustein für eine soziale Wohnlandschaft in Niedersachsen geschaffen. Neben der Mietpreisbremse, die in Wolfsburg am 1. Juli in Kraft tritt, wird die soziale Wohnraumförderung erweitert. Kommunen wie Wolfsburg, mit einer hohen Wohnungsnachfrage profitieren schon länger von der Förderung. Nun können auch die anderen Regionen des Landes die Mittel nutzen.
Die Wohnungsmärkte in Niedersachsen werden zunehmend angespannt. Das Land Niedersachsen hat nun reagiert und mit der Anpassung der Bedingungen für die soziale Wohnraumförderung die Fördermöglichkeiten deutlich erweitert. „Bereits im Sommer 2015 haben wir den Wohnraumförderfonds um 400 Millionen Euro aufgestockt und damit die jährlichen Mittel mehr als verachtfacht“, sagt dazu Immacolata Glosemeyer.
Um die Fördermittel abrufen zu können, müssen die Kommunen ein Wohnraumversorgungskonzept erarbeiten. Den gestiegenen Erstellungskosten für den Geschosswohnungsbau wird mit einer Erhöhung der Förderbeiträge auf bis zu 1.900 Euro pro Quadratmeter Rechnung getragen. Diese Maßnahme wird sich vor allem in den Ballungsräumen bemerkbar machen.
Ab sofort steht die Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen auch für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Die aktuelle Lage zeigt, dass es absolut notwendig ist feste Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen. „Ich bin froh, dass die Stadtverwaltung so schnell handelt und sozialen Wohnraum schafft. Bei den prognostizierten 3000 Menschen, die in diesem Jahr zu uns kommen, ist das notwendig. Eine eigene Wohnung und der Kontakt zur Nachbarschaft ist ein wichtiger Schritt zur Integration“, erklärt Glosemeyer. „Die geförderten Objekte werden die lokalen Wohnungsmärkte entspannen und für eine menschenwürdige Unterbringung sorgen“, so die Landtagsabgeordnete weiter. Maximal zehn Jahre können die Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, dann werden sie in Sozialwohnungen umgewandelt. Die Kommunen können in Zukunft auch für Flüchtlinge Wohnberechtigungsscheine ausstellen und sie somit bei einer positiven Bleibeperspektive in geförderten Wohnungen unterbringen.
Zum 1. Januar 2016 wurde die Richtlinie zur sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen angepasst. Die Wohnraumfördermittel können über das Förderinstitut NBank abgerufen werden. „Die Niedersächsische Landesregierung reagiert konsequent auf die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten und handelt“, stellt Glosemeyer fest.
Das Förderprogramm der Niedersächsischen Landesregierung für den sozialen Wohnungsbau im Umfang von 400 Millionen Euro sorgt für den Bau von 5.000 Wohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Zusätzlich werden vom Land Niedersachsen jährlich weitere 80 Millionen Euro an Bundesmitteln für sozialen Wohnungsbau eingesetzt. „Wir übernehmen Verantwortung für die Menschen in Niedersachsen und haben ‚Bezahlbares Wohnen‘ endlich wieder zum Thema gemacht“, betont Glosemeyer.