Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sinkende Arbeitslosigkeit, steigende Steuereinnahmen, private Haushalte in bester Konsumlaune. Im Großen und Ganzen geht es Deutschland gut, aus wirtschaftlicher Sicht. Berichte, wie die des Spiegel Anfang des Jahres scheinen da aus der Reihe zu fallen. Der Spiegel proklamiert: „Kinderarmut in Deutschland: Fast jedes fünfte Kind lebt in Armut!“
Sowas kann es doch bei uns nicht geben!? – aber es gibt sie: Kinderarmut. Auch im Industrieland Deutschland. Doch wie sieht sie hier aus?
Traditionell wird Armut am Einkommen gemessen. Nach der gebräuchlichsten Statistik lebt jemand an der Grenze zur Armut, wenn er weniger als 60 Prozent des Mittleren Einkommens hat. Derzeit sind das 15,4 Prozent der Deutschen. Für Alleinstehende liegt die Armutsgrenze damit bei 917 Euro im Monat, für Familien mit zwei Kindern bei 1926 Euro.
Aus der Familienstudie der Bertelsmann-Stiftung im Juli 2016 geht hervor, dass Kinderarmut ganz wesentlich auf die Armut von Alleinerziehenden zurückzuführen ist. Die Armutsgefährdungsquote liegt in kinderreichen Familien bei 27,9 Prozent und bei Alleinerziehenden bei 44,2 Prozent.
Nach einer Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung von Anfang des Jahres leben sogar 19 Prozent oder 2,5 Millionen aller Mädchen und Jungen in Deutschland in Familien mit so wenig Geld, dass sie als arm oder armutsgefährdet gelten.
Im vergangenen Jahr waren im Schnitt 1,5 Millionen unter Fünfzehnjährige betroffen. Das sind den Angaben zufolge rund 30.000 mehr als noch im Vorjahr.
Die Daten stammen von der Bundesagentur für Arbeit.
Diese statistischen Werte sind beschämend hoch! Hier müssen wir Abhilfe schaffen. Doch reicht diese Definition aus, um Armut zu definieren? Ich sage nein, das wird dem komplexen Phänomen nicht gerecht. Hierzu gehört mehr: zum Beispiel Chancengerechtigkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Armut gilt bei uns als Stigma. Als Diskriminierung. Armut läutet das Gegenteil von Teilhabe ein. Es gibt kaum noch soziale Mobilität: Man bleibt zumeist in der sozialen Schicht, in die man geboren wurde. Abitur als Kind von ALG II-Beziehern? Nahezu unmöglich. Bildungschancen sind in Deutschland leider immer noch stark von der Familie, in der sie leben und vom Einkommen der Eltern abhängig.
Ein gesundes, gemeinsames Mittagessen in der Schule – Nachhilfe – neue Bücher – ein Schulausflug? Für die meisten Eltern mit niedrigen Einkommen kaum zu stemmen.
Die Einschulung ist noch keine zwei Wochen her. Viele Eltern haben sich gefragt: „Wie schaffe ich es mit dem wenigen Geld meinem Kind ein Fest, eine schöne Schultüte und ein cooles Outfit zu ermöglichen?“ Etwas, was für viele Eltern kein Problem darstellt, bereitet einem Teil der Mütter und Väter schlaflose Nächte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
arme Kinder müssen mit zusätzlichen Einschränkungen bei der Grundversorgung mit Nahrung und Kleidung, in sozialen Beziehungen, und bei kultureller Teilhabe leben. Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung hat hier leider nur einen ersten Schritt zur Abschaffung von Ungerechtigkeit getan. Die Bürokratie ist häufig eine weitere Hürde, die es zu überwinden gilt, und oftmals ist sie eine weitere Stigmatisierung.
Neben einem guten Einkommen bei guter Arbeit und verlässlicher Kinderbetreuung ist Teilhabe der erste Schritt gegen Armut. Hinzu kommt ein weiterer Faktor: die Gerechtigkeit in der Verteilung monetärer Leistungen, also direkter Gelder für Kinder und Jugendliche.
Die staatlichen Zuschüsse, die Kindern gewährt werden, sind ungerecht verteilt. Familien, die SGB-II-Leistungen beziehen, sind vom Kindergeld ausgeschlossen, weil dieses vollständig angerechnet wird. Familien mit hohem Einkommen hingegen profitieren nicht nur von Kindergeld, sondern auch von steuerlichen Vorteilen.
Das ist ungerecht!
Wir sagen daher: wir brauchen einen Systemwechsel in der Familienförderung! Wir erreichen die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen am ehesten in Bildungseinrichtungen.
Wir bitten die Landesregierung daher, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass kurzfristig die Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket sowie für weitere Teilhabeleistungen erhöht werden. Dabei muss deren Beantragung weiter vereinfacht werden. Das Verfahren muss schnell und unbürokratisch über die Bühne gehen. Die Inanspruchnahme muss frei von Diskriminierung geschehen! Zu den Leistungen könnten ein gemeinsames Mittagessen in der Schule gehören oder Schulbücher oder notwendige Lernförderung.
Das ist Teilhabe!
In einem zweiten Schritt müssen mittelfristig die SGB-II-Regelsätze für Kinder unter Einbeziehung der Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes in angemessenem Umfang erhöht werden. Dabei ist es uns wichtig, dass die Anrechnung des Kindergeldes auf SGB-II-Leistungen entfällt. Die Regelsätze stehen den Kindern zu!
Und das ist Chancengerechtigkeit!
Wir fordern, dass langfristig alle staatlichen Leistungen der Kinderförderung (u. a. Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag) sowie die SGB-II-Regelsätze für Kinder zu einer einheitlichen Kindergrundsicherung zusammengeführt werden. Deren Höhe muss dem verfassungsrechtlichen Existenzminimum entsprechen und für alle Kinder gelten!
Das liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist sozial.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss
Vielen Dank.