Land fördert auf Antrag kleine Kultureinrichtungen

Niedersachsen stellt aus einem neuen Investitionsprogramm in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt
1,7 Millionen Euro für die Förderung kleinerer Kultureinrichtungen im ländlichen Raum bereit:
„Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die eine Fläche bis zu 500 Quadratmeter, nicht mehr als
drei vollzeitbeschäftigte hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht mehr als fünf neue
Eigenproduktionen im Jahr haben“, erklärt die Wolfsburger SPD-Landtagsabgeordnete Immacolata
zum Verfahren.

Projekte werden auf Antrag mit einer Zuschusshöhe zwischen 5.000 und 50.000 Euro gefördert.
Förderfähig sind Anschaffungen, auch für Digitalisierung, oder kleine bauliche Maßnahmen. „Wer den
Antrag stellt, muss Träger einer Einrichtung mit kultureller Ausrichtung sein oder einer solchen
angehören“, so die SPD-Landtagsabgeordnete.
Anträge können ab sofort im Internet unter
https://www.kulturfoerderung.niedersachsen.de/investitionsprogramm/login.php
gestellt werden. Förderung für das Jahr 2017 muss bis zum 15. Juni 2017 beantragt werden, Zuschüsse
für 2018 bis zum 15. September 2017.
Die SPD-Landtagsabgeordnete Glosemeyer: „Die Finanzmittel für dieses Förderprogramm für Kultur
im ländlichen Raum hat die rot-grüne Regierungskoalition mit dem Doppelhaushalt für 2017/2018
bereitgestellt. Kultur in den ländlichen Regionen Niedersachsens bietet ein vielfältiges Angebot und
stärkt das Angebot dort. Deshalb haben wir damit einen Schwerpunkt auf der politischen Liste der
Regierungsfraktionen gesetzt.“