Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielen Kindern in unserem Land geht es gut!
Wenn wir uns die Verhältnisse in anderen Ländern anschauen, dann können wir stolz auf das sein, was wir bereits erreicht haben. Es war ein langer Weg zu einem Stück mehr Gerechtigkeit für unsere Jüngsten.
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung ist heute im Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Familiengerichte haben heute mehr Eingriffsmöglichkeiten, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt. In 14 Bundesländern ist die UN- Kinderrechtskonvention auf höchster gesetzlicher Ebene verankert. In Niedersachsen ist das seit 2009 der Fall. Das war eine sehr gute Entscheidung, unser Land ist mit gutem Beispiel vorangegangen!
Und viele Bundesländer haben auch die politischen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen erheblich ausgeweitet. Auch da hatte Niedersachsen unter einer SPD-geführten Landesregierung eine Vorreiterrolle übernommen.
Erst 1949 wurde die Gleichberechtigung von Männern und Frauen Teil des Grundgesetzes. Bis zu dem Zeitpunkt, als Grundrechte erst Frauen und dann auch Kindern zugesprochen wurden, war es ein langer Weg. Das ist leider nicht selbstverständlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ja, in Deutschland haben wir im Vergleich zu anderen Teilen der Welt viel erreicht. Doch darauf dürfen wir uns auf keinen Fall ausruhen
Denn die Kinderarmut ist nach wie vor viel zu hoch!
Gewalt gegen Kinder kommt leider noch im ganzen Land vor!
Kinder mit Behinderungen und Einschränkungen kämpfen immer wieder damit, die ihnen zustehenden Zugänge zu Bildung und Beteiligung auch zu erhalten!
Kinder mit Migrationshintergrund haben durch bewusste oder unbewusste Ausgrenzungsprozesse immer noch einen schweren Stand in unserem Land.
Das sind nur einige Szenarien, aber sie machen deutlich, dass es bis zur Chancengleichheit für Kinder noch ein großes Stück Arbeit ist.
Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 ist dabei ohne Frage ein Meilenstein für die Weltgemeinschaft. Darin verankert sind der Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf Gesundheit, auf Bildung, auf Spielen, Beteiligung, eine gewaltfreie Erziehung, Sicherheit und die eigene Identität.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist wichtig. Sie ist aber kein Ersatz für Kinderrechte. Sie ist nicht ohne weiteres einklagbar.
Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wird vielerorts als Symbolpolitik bezeichnet. Das wird dem Anliegen nicht gerecht. Wir müssen sicherstellen, dass Kinderrechte einklagbar sind. Wir müssen sicherstellen, dass die UN-Kinderrechtskonvention mehr als nur ein Richtwerk ist, sondern dass gute Absichten auch umgesetzt und gelebt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Grundgesetz bezieht Kinder ein. Aber auch das ist nicht ausreichend. Es macht einen Unterschied, ob Grundrechte auf ein Kind angewendet werden, oder ob es eigene Grundrechte bekommt. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben ganz spezifische Bedürfnisse, die besonders geschützt werden müssen.
Sie haben ein Recht auf gewaltfreies Aufwachsen, den Schutz vor Vernachlässigung, auf Förderung und Beteiligung an Entscheidungen, die sie ganz besonders betreffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Unser Grundgesetz schafft unsere gesellschaftliche Werteordnung. Wenn die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu einer Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft beiträgt und auch der Letzte/ die Letzte realisiert, dass Kinder kein Eigentum und keine Objekte sind. Dann ist vielen Jungen und Mädchen in unserem Land geholfen.
Die Diskussion Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern wird seit vielen Jahren geführt. Schon im Jahr 1992 hat auch die SPD zum ersten Mal eine Ergänzung des Grundgesetzes um Kinderrechte vorgeschlagen. Es wurden zahlreiche Initiativen im Bundesrat dazu gestartet. Allerdings haben noch nicht genügend Länder zugestimmt.
Viele Vereine und Verbände kämpfen schon seit Jahren für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Zuletzt erreichte uns alle das eindringliche Schreiben des Kinderschutzbundes.
Ich freue mich daher außerordentlich, dass die Diskussion heute wieder an Fahrt aufgenommen hat.
Die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen hat an Akzeptanz gewonnen und deshalb ist es wichtig, dass wir, als Land Niedersachsen, unser Anliegen im Bundesrat mit Nachdruck vertreten und die Einklagbarkeit von Kinderrechten umsetzen!!!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit unserem Antrag, bittet meine Fraktion, die Landesregierung, sich im Bundesrat der Forderung nach einer verfassungsrechtlichen Verankerung von Kinderrechten anzuschließen und diese voran zu treiben.
Die besondere Rechtstellung und die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern müssen zu einem Grundpfeiler unserer Gesellschaft werden!!!
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.