Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Entschließungsantrag der FDP-Fraktion beschäftigt sich mit einer großen Ungerechtigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe (im SGB VIII).
Pflegeeltern, die Verantwortung für ein Kind übernehmen und es in ihrer Familie aufnehmen bekommen vom Jugendamt einen finanziellen Betrag im Monat.
Das Geld soll den Unterhalt und die Erziehungskosten abdecken: Miete, Essen, Kleidung, Schulsachen, Taschengeld, Fahrkosten.
Dies betrifft über 80.000 Pflegekinder in Familien in Deutschland. Weitere 100.000 Kinder leben in Heimen oder in Betreuungseinrichtungen.
Wir können den Pflegeeltern und den pädagogischen Fachkräften nicht genug dafür danken! Sie geben den Kindern Wärme , Sicherheit und eine Orientierung für ihr Leben. Sie leisten einen wertvollen Beitrag vielen Dank an sie alle.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
viele wussten nicht und da schließe ich mich mit ein, das wenn der Erziehungsauftrag gelungen ist und die Jugendlichen
eine Ausbildung oder ein freiwilliges soziales Jahr beginnen sie von ihrem verdientes Geld bis zu 75 % an das Jugendamt als Kostenenheranziehung abführen müssen.. So ist es Im Sozialgesetzbuch VIII, Paragraf 94 geregelt.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,
statt die Jugendlichen in ihrer Selbständigkeit zu stärken Fühlen sie sich bestraft.
Wenn Pflegekinder Verantwortung für ihr Leben übernehmen sollen und wollen, dann sollten wir ihnen nicht das Gefühl geben, dass sich ihr Engagement nicht lohnt. Das Ansparen von selbst verdientem Geld, zum Beispiel für einen Führerschein, kann den Jugendlichen Teilhabe ermöglichen.
Eigenverantwortlichkeit und das Sorgen um die eigene Zukunft sollten stattdessen gestärkt werden. Eine positive Entwicklung und ein selbstständiges Leben sollten wir als Gesellschaft fördern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ein weiteres großes Problem bei der Abgabe ist die Willkürlichkeit der Ausgestaltung, denn die Formulierung im Gesetz ist schwammig.
Inzwischen gibt es nicht nur mehrere Urteile, wie die Heranziehung zu gestalten und welches Einkommen die Bemessungsgrundlage ist, sondern auch eine „Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII“ durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter.
Leider ist es so, dass einige Jugendämter im eigenen Ermessen handeln und diesen Urteilen/Empfehlungen nicht folgen und bspw. Ansprüche sofort geltend machen, sobald die jungen Menschen erstes Geld verdienen.
Hier bedarf es dringend an einer transparenten und verbindlichen Regelung, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen.
Willkürlichkeit signalisiert dem Pflegekind erneut seine Andersartigkeit.
Seit 2013 hat der Gesetzgeber das Problem zumindest teilweise erkannt: Pflegekinder dürfen den größeren Teil ihres Einkommens zumindest dann behalten, wenn es aus einer ehrenamtlichen, sozialen oder kulturellen Erwerbstätigkeit stammt. Was dazu zählt, werde allerdings sehr unterschiedlich ausgelegt.
Das Bundesfamilienministerium die Reformierung des SGB VIII gestartet dazu hat ein umfangreicher Dialogprozess stattgefunden, der nun in ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz münden soll. Die Familienministerin Franziska Giffey will den Entwurf im ersten Halbjahr 2020 vorlegen. Darin wird auch die Umgestaltung des Paragrafen 94 Absatz 6 berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang soll die Kostenbeteiligung von Pflege- und Heimkindern von 75 auf 25 Prozent gesenkt werden. Ein erster fairer Schritt zur Gerechtigkeit, wie ich finde.
Der vorliegende Antrag steht also nicht im Widerspruch zu den Entwicklungen auf Bundesebene, sondern verdeutlicht die Relevanz und geht noch darüber hinaus.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,
die SPD Fraktion wird dem Antrag zustimmen
Vielen Dank!