Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn möchte ich mich erstmal bei Ihnen für die konstruktive Beratung im Ausschuss bedanken. Es freut mich sehr, dass wir ein so wichtiges Thema gemeinsam auf den Weg bringen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Artikel 2 EUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon legt fest:
Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die einer Minderheit angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität un d die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.
Leider fühlen sich nicht alle Mitgliedstaaten diesem Wertekanon verpflichtet oder sie legen ihn nach ihrem Belieben aus.
Unser Antrag sieht vor, dass bei schwerwiegenden Verletzungen der Grundwerte EU-Mittel aus dem mehrjährigen Finanzrahmen einbehalten werden können.
Ich habe mit Interesse verfolgt, dass sich am 30. September eine Mehrheit der EU- Länder genau für diese Forderung ausgesprochen haben.
Allerdings hätte ich mir dort mehr Mut gewünscht, denn der Vorschlag sieht vor, dass nur bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit eingegriffen wird, wenn sie sich auf die wirtschaftliche Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der EU auswirken.
Ich hoffe das sich in der weiteren Beratung noch etwas bewegt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir durften dieser Tage den ersten Prüfbericht der EU- Kommission zur Rechtsstaatlichkeit zur Kenntnis nehmen. Es ist ein großer Fortschritt für die EU, dass die Kommission nun jährlich einen Prüfbericht zur Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten vorlegen wird. Der Bericht zeigt eklatante Mängel bei der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und Polen auf.
Die Brüsseler Behörde kritisiert in dem Report Versuche, die Unabhängigkeit der Justiz zu beschneiden, und beklagt staatlichen Druck auf Medien und jene Teile der Zivilgesellschaft, die der Regierung kritisch gegenüberstehen. Auch müsse der Kampf gegen die Korruption verstärkt werden.
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung für Europa und Regionalentwicklung wurde auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90 die Grünen ein weiterer Punkt mit in unserem Antrag aufgenommen, der diesem Bericht Rechnung trägt:
Die Landesregierung wird gebeten sich konsequent für die Umsetzung des Grundrechtsschutzes sowie für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag von Lissabon für einen Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates einzusetzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist auch die Grundlage für das Funktionieren des Binnenmarkts, die Zusammenarbeit im Justizwesen auf der Grundlage von gegenseitigem Vertrauen und der gegenseitigen Anerkennung von Handlungen der Justiz sowie den Schutz der finanziellen Interessen der Union.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.