Niedersachsen unterstützt gemeinnützige Organisationen mit Schnellkredit

Neben den Unternehmen, Soloselbstständigen oder Freiberuflern leiden auch die gemeinnützigen Organisationen in Niedersachsen im besonderen Maße unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Durch ausbleibende Einnahmen oder Spenden können so vielerorts die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden. Damit die Organisationen dennoch weiterhin liquide bleiben und notwendige Investitionen getätigt werden können, hat das Land nun einen Schnellkredit auf den Weg gebracht.

„Wir lassen niemanden während dieser besonderen Krisensituation im Regen stehen. Zur Deckung von Liquiditätsengpässen oder gar zur Verhinderung des vollständigen Liquiditätsausfalls können Organisationen ab sofort den ‚Niedersachsen-Schnellkredit Gemeinnützige Organisationen‘ bei der NBank beantragen“, erklärt die Wolfsburger Landtagsabgeordnete Immacolata Glosemeyer (SPD), „Es geht darum, dass wir den gemeinnützigen Sektor, der einen so wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in unseren Städten und Gemeinden leistet, in dieser schweren Zeit unterstützen.“

Ziel des Schnellkredits ist dabei, die Folgen der Pandemie abzumildern und die gemeinnützigen Strukturen vor Ort zu erhalten. „Uns ist wichtig, dass nicht nur Unternehmen von den wirtschaftlichen Hilfen während der Corona-Krise profitieren, sondern auch ein wichtiges Signal an das Gemeinwesen gesendet wird“, erläutert Glosemeyer.

Vorgesehen sind Darlehen von 10.000 bis 800.000 Euro mit einer variablen Laufzeit zwischen 5, 7 und 10 Jahren. Eine Antragstellung ist über das Kundenportal der NBank schnell und unbürokratisch möglich. Gefördert werden laut Niedersächsischem Sozialministerium laufende Kosten (Betriebsmittel), sowie kurzfristig anstehende Anschaffungen (Investitionen) in die soziale Infrastruktur. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gehälter, Löhne sowie Honorare für freie Mitarbeiter förderfähig.