Am Wochenende hat sich die SPD-geführte Landesregierung gemeinsam mit den Koalitionsparteien auf eine Änderung des KiTa-Gesetzes geeinigt. Der Gesetzesentwurf soll sowohl die Betreuungsqualität steigern als auch dem Fachkräftemangel langfristig entgegenwirken. Dabei hat man insbesondere die Proteste und Kritik aufgenommen und in das Gesetz mit einfließen lassen.
Für die Wolfsburger SPD-Landtagsabgeordnete Immacolata Glosemeyer stellt der heutige Tag einen wichtigen Schritt im Bereich der frühkindlichen Bildung dar. Auch sie hat sich stark gemacht für eine Anpassung des Gesetzes im Sinne der Betroffenen: „Ich freue mich sehr, dass es mit dem Gesetzesentwurf für alle KiTas in Niedersachsen nun eine gewisse Planungssicherheit gibt und so die frühkindliche Bildung nachhaltig gestärkt werden kann.“
Einer der Kernpunkte des neuen Gesetzes ist dabei ein Stufenplan zur Einführung der dritten Kraft in den Gruppen. Damit soll der Fachkraft-Kind-Schlüssel langfristig verbessert und die Qualität in den Einrichtungen noch weiter steigen.
Auch Glosemeyer begrüßt den Stufenplan. Das zeige, dass man die Kritik und Probleme der Erzieherinnen und Erzieher ernst nehme, so die Landtagsabgeordnete. Damit ergänze man das bereits in Niedersachsen vorhandene System, welches bereits durch die von der SPD eingeführte Beitragsfreiheit in den KiTas für viele Eltern große Vorteile bietet.
Der Gesetzesentwurf enthält aber noch weitere, wichtige Punkte, wie Glosemeyer weiß:
„Neben der Anpassung der personellen Mindestausstattung in Randzeiten, sorgt der Entwurf auch für eine neue Form der Ausbildung. Wir wollen mehr Praxisorientierung bieten, umso nicht nur den Einrichtungen, sondern auch den Auszubildenden klare Vorteile zu bieten. Wir haben aber auch an eine weitere Novelle des Gesetzes gedacht. Viele Erzieherinnen und Erzieher haben immer wieder deutlich gemacht, dass sie nicht 30 Jahre auf die nächste Novelle des Gesetzes warten wollen. Damit setzen wir ein klares Signal, dass gesellschaftliche Veränderungen und die deutlich gestiegene Bedeutung der frühkindlichen Bildung auch regelmäßig eine aktualisierte Grundlage im Gesetz finden.“
Insgesamt wird das Gesetz aus fünf Stufen bestehen. Die ersten beiden Stufen, welche die Einführung der dritten Kraft enthalten, sollen zeitnah umgesetzt werden. Die drei weiteren Stufen folgen dann in einem begleitenden Entschließungsantrag.
Abschließend erklärt Glosemeyer, dass sie aber nach wie vor alle Probleme, die an sie herangetragen worden sind, im Blick behalten werde: „Hier zeigt sich wieder: kein Gesetz verlässt den Landtag in der Fassung wie es eingebracht wurde. Allerdings erhoffe ich mir noch die Aufnahme des Rechtsanspruches auf Inklusion im finalen Entwurf.“