Unsere Haustiere geraten in einen Lobbystreit!

Kaum ein anderes Thema beschäftigt momentan Haustierbesitzer so sehr wie der erfolgte Widerspruch im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments zur geplanten EU-Tierarzneimittel-Verordnung. Doch es gibt keinen Grund, Angst um das eigene Tier zu haben, wie die europolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Immacolata Glosemeyer, erklärt. Vielmehr wird die Liebe zum eigenen Tier unter falschem Vorwand für Lobbyinteressen genutzt.

Dazu erklärt die Politikerin:

„Auch wenn das Hundebild mit den traurigen Augen etwas anderes suggeriert, steht die Behandlung von Einzel- und Haustieren mit Antibiotika überhaupt nicht zur Debatte. Es geht vorrangig darum, dass die Massentierhaltung stärker in den Blick genommen wird, also um die Antibiotika-Verabreichung in der Geflügel- oder Schweinemast. Ich bin wirklich fassungslos, dass hier mit den Gefühlen von Haustierbesitzern gespielt wird, indem ihnen mit diesem billigen Etikettenschwindel Angst um ihre Tiere gemacht wird. Es geht dabei in erster Linie darum, multiresistenter Bakterien vorzubeugen, die ihren Ursprung in Mastbetriebe haben, um konkret Menschenleben zu retten!“

Als Teil der geplanten Verordnung sollen Antibiotika, deren Einsatz nur beim Menschen zulässig sein sollen, als sogenannte ‚Reserveantibiotika‘ benannt werden. Mit dieser Festlegung soll der massive Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung eingegrenzt und teilweise sogar verboten werden. Damit hofft man, dass sich weniger Resistenzen ausbilden und damit auch die Verbreitung von Krankheiten eingedämmt wird.

Umdenken in der Massentierhaltung ist dennoch notwendig

„Es geht bei der Verordnung also vorrangig um ein Umdenken in der Massentierhaltung. Allein im Jahr 2017 wurden rund 93.000 Tonnen an Antibiotika in der Tierhaltung verwendet – und das zum Teil nur, weil ein Tier unter Tausenden erkrankt war.“, fährt Glosemeyer fort.

Es ist daher nicht der Sinn des Widerspruchs im Umweltausschuss, den Einsatz von Antibiotika bei Haustieren zu verbieten. Ganz im Gegenteil, wie Glosemeyer ausführt: In der nun geplanten Änderung zur Einstufung von Reserveantibiotika im Rahmen der Tierarzneimittelverordnung werde klar gesagt, dass weiterhin eine Einzeltierbehandlung – auch mit Reserveantibiotika – ermöglicht werden solle. Somit bleibt die Behandlung von Haustieren auch weiterhin ausdrücklich möglich.

Laut der EU-Arzneimittelbehörde werden etwa 88 Prozent der Antibiotika in der Tierhaltung in Pulver-Form für eine Gruppenbehandlung verabreicht. So würden diese Antibiotika oftmals auch prophylaktisch im Mastbetrieb eingesetzt, ohne damit eine bestehende Erkrankung zu behandeln.

„Fakt ist, dass die zu häufige und teils unnötige Verwendung von Antibiotika zu einer enormen Zunahme multiresistenter Bakterien geführt hat. Wenn Antibiotika nicht mehr wirken, würden häufige Infektionen wahrscheinlich erheblichen Schaden oder gar den Tod verursachen“, sagt die Landtagsabgeordnete abschließend, „Um das zu verhindern, müssen wir nicht nur im Bereich der Massentierhaltung besser regulieren, sondern auch dafür sorgen, dass bestimmte, kritische Reserveantibiotika ausschließlich der Humanmedizin und der Einzeltierhaltung vorbehalten sind.“